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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mindestgröße für Einstellung bei einer BF??? | 23 Beiträge | ||
| Autor | jana8 M.8, Magdeburg / Bönen / Sachsen-Anhalt | 367549 | ||
| Datum | 25.10.2006 11:01 MSG-Nr: [ 367549 ] | 14773 x gelesen | ||
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und jetzt hab ich es auch noch auf den Seiten der IGBRef gelesen!!! (Mindestgröße 1,65m) Heisst das, ich werde nie die Möglichkeit haben (falls ich doch weiterstudiere) im höheren Dienst (oder auch geh.) zu arbeiten??? Wenn das schon eine allgemeine Vorraussetzung für den höh. Dienst ist, wird es im geh. ja nicht unbedingt anders sein... Haben für den höh. Dienst die Städte, bei denen man dann angestellt ist, Mitspracherecht? | ||||
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