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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile rund ums Thema Reifen | 14 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 367562 | ||
Datum | 25.10.2006 12:37 MSG-Nr: [ 367562 ] | 6500 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Das Ding ist in Berufung beim LG Köln, deswegen will auch keiner das Urteil rausrücken. Das ist zumindest das was mir damals die Mitarbeiter des AG Leverkusen mitgeteilt haben. Wer hat denn Berufung eingelegt, der Fahrer oder die StA? Hast Du ein Berufungsaktenzeichen? Dann gehe ich bei Gelegenheit mal auf der Geschäftsstelle vorbei und frage mal nach. Geschrieben von Sven Tönnemann Ich finde das Urteil überspannt die Anforderungen an den Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs. Würde ich als Verteidiger selbstverständlich genauso sehen :o) Allerdings finde ich die Infos ein wenig zu dünn, um den Sorgfaltsmaßstab bzw. die Fahrlässigkeit des Fahrers richtig einschätzen zu können, z.B. ob das Losschnallen bzw. die defekten Reifen für den Fahrer erkennbar/vorhersehbar waren bzw. hätten erkennbar sein können bzw. müssen. Mich hat nur damals schon gewundert, dass man dem BF-Kollegen, der das Fahrzeug mit den schlechten Reifen herausgegeben hat, nicht an den Kragen gegangen ist. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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