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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile rund ums Thema Reifen | 14 Beiträge | ||
Autor | Jan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein | 367780 | ||
Datum | 26.10.2006 13:11 MSG-Nr: [ 367780 ] | 6576 x gelesen | ||
Hallo, die Hanseatische FUK Nord, wie die FUK für SH, HH, und MeckPomm seit neuestem heißt, veröffentlicht in ihrem Sicherheitsbrief Nr. 15 auf Seite 8: Zitat "Nach übereinstimmender Auffassung der Fachleute und Sachverständigen sind Reifen an Löschfahrzeugen spätestens nach einer Montagezeit von zehn Jahren auszusondern, bzw. nach einer Montagezeit von sieben Jahren einer Verwendung an anderen Fahrzeugen (Bauhof, Abwasserverband u.ä.) zuzuführen. Als zuständiger Unfallversicherungsträger der Feuerwehren empfehlen wir den Städten und Gemeinden, entsprehcnd zu verfahren, um Gefährdungen für Feuerwehrangehörige auszuschließen. In der Schriftenreihe "Feuerwehrausbildung in Schleswig-Holstein" hat zudem der Innenminister in Heft 3 "Feuerwehrfahrzeuge" ebenfalls empfohlen, Reifen von Feuerwehrfahrzeugen nach spätestens zehn Jahren auszusondern." Zitat Ende. Der Sicherheitsbrief ist bei der FUK unter http://www.fuk-nord.de/pdf/sicherheitsbrief.pdf abrufbar, das Heft 3 "Feuerwehrfahrzeuge" stand unter http://www.lfs-sh.de. Derzeit ist seit vielen Wochen dort nur der Hinweis, dass das Heft nicht mehr aktuell sei und überarbeitet würde... Gruß Jan Haagen | ||||
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