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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Was Zeitungen so schreiben ... | 46 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 367802 | ||
Datum | 26.10.2006 14:55 MSG-Nr: [ 367802 ] | 13621 x gelesen | ||
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Hallo Sven, Geschrieben von Sven Koopmann Die ureigenste Aufgabe des Gruppenführers ist es, seine Trupps bei der Erfüllung seiner Aufträge/ Befehle zu überwachen. Genau das ist, was ich zusammen mit der ständigen weiteren Erkundung der ESt mit "anderen Aufgaben im Einsatz" meinte. Geschrieben von Sven Koopmann Er kann die Durchführung der Atemschutzüberwachung deligieren. Nichts anderes schrieb ich mit Verweis auf die Aufgabenzuweisung an den Ma. Geschrieben von Sven Koopmann Die Verantwortung wird immer bei ihm bleiben. dazu schrieb ich: Geschrieben von Sven Koopmann Geschrieben von Florian Ohde Also besteht ebenfalls kein Gegensatz zu dem von Dir Geschriebenen. Geschrieben von Sven Koopmann Dementsprechend sollte immer eine enge Verbindung zwischen Gruppenführer und seinen Trupps im Innenangriff herrschen. Dieses hatte ich ebenfalls nicht bezweifelt. Vielmehr betonte ich, daß nicht ein Zusammenwirken von GEL und AÜ sondern GF/StF, AGT und AÜ relevant sei. Geschrieben von Sven Koopmann Möglich ist das sicherlich, sinnvoll aber nicht.sowie Geschrieben von Sven Koopmann Dazu ist die Anzahl der Trupps bei einer zentralen ATÜ einfach zu groß. Über die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung hatte ich keine Aussage getroffen, stimme Dir aber insbesondere bei größeren ESt voll zu! Geschrieben von Sven Koopmann Außerdem durchbricht die zentrale ATÜ das Führungsmodell der Feuerwehr: das Stab - Linien - Modell. Die Befehls- und Meldewege laufen an dieser Hierachie entlang. Jetzt hattest Du es doch tatsächlich geschafft, mich mal wieder in ein Buch aus meiner Studienzeit werfen zu lassen ;-) Aber schau Dir doch bitte einmal ein solches Stab-Linien-System an ( z.B. "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre", G.Wöhe, 20.Auflage, S. 185 ;-))) ). Entsprechend stellt die AÜ in meinem Verständnis eine Stabsstelle mit Unterstützungsfunktion auf übergeordneter Ebene dar, die lediglich informell mit der unterstellten Stufe verbunden ist. Die Weisungsbefugnis verbleibt schließlich beim Einheitsführer. Beste Grüsse nach 1928 PS.: Kann es eigentlich sein, daß wir vor Zeiten zusammen auf dem TF-Lehrgang waren? | ||||
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