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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung | 68 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 367897 | ||
Datum | 27.10.2006 06:36 MSG-Nr: [ 367897 ] | 23851 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen Brixner Der Unfallverursacher war zwar auf regennasser Fahrbahn mit einer um etwa 20 km/h überhöhten Geschwindigkeit unterwegs Tja "nur" 20 km/h zu schnell, wieviele wohl selbst im Ort schneller fahren, von außerhalb des Ortes ganz zu schweigen ...... Hier kann man die Folge dessen sehen (in erster Linie die des Unfall) Dazu fällt mir immer etwas ein; Helfen kann nur der, der nicht selbst der Hilfe anderer Bedarf! Wenn man 2 Km zum Feuerwehrhaus hat, was bringen dann die u.U. 20/30 oder 40 Km/h schnellere Fahrt an Zeit? 5 Sekunden, 10 Sekunden, 15 Stekunden .....???? Ist es das wert? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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