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Atemschutzüberwachung
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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWas Zeitungen so schreiben ...46 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW368104
Datum28.10.2006 17:58      MSG-Nr: [ 368104 ]13719 x gelesen
Infos:
  • 26.10.06 Bericht "Flashoverbekämpfung"

  • Hi,

    Geschrieben von Florian OhdeLeider enthält der gesamte Bericht meines Erachtens nach, keinerlei Aussagen darüber, inwieweit durch dezentrale AÜ der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

    Nö, aber genug Hinweise dazu, das ne zentrale ASÜ nicht das gelbe vom Ei ist...

    Geschrieben von Unfallbericht Tübingen Die Unfallkommission bemängelt ferner, dass Atemschutztrupps aus ihren Einheiten
    (Gruppe oder Staffel) herausgelöst und von einem sogenannten ?Atemschutz-
    Sammelpunkt? aus zentral eingesetzt werden. Dies führt - zumindest unterbewusst
    und ohne konkrete Zuweisung des Trupps - dazu, dass sich der eigentlich zuständige
    Einheitsführer unzureichend um die Überwachung des vorgehenden Trupps
    kümmert. Im Extremfall weiß der Einheitsführer vielleicht nicht einmal, dass in seinem
    Bereich ein Atemschutztrupp eingesetzt ist.
    Die Führungsorganisation muss insbesondere im Atemschutzeinsatz konsequent
    eingehalten werden und die Führungsaufgaben müssen aktiv und ständig wahrgenommen
    werden.


    Oder auch:

    Geschrieben von Unfallbericht Tübingen 1. Für die Atemschutzüberwachung ist der Staffel- oder Gruppenführer verantwortlich.
    Diese Verantwortung verbleibt auch dann bei ihm, wenn er sich von
    anderen geeigneten Feuerwehrangehörigen bei der Atemschutz-
    Dokumentation unterstützen lässt. Im Bewusstsein der Feuerwehrangehörigen
    muss der Unterschied zwischen Atemschutz-Ü b e rwa c h u n g und Atemschutz-
    D o k ume n t a t i o n stets präsent sein.
    2. Die Feuerwehren müssen sicherstellen, dass eine wirksame Atemschutzüberwachung
    durchgeführt wird und dass die Hilfsmittel dafür zur Verfügung
    stehen.
    3. Atemschutztrupps und Sicherheitstrupps bleiben stets bei ihrer Einheit (Gruppe
    oder Staffel) und werden aus dieser heraus von ihrem Einheitsführer, dem
    sie zugewiesen sind, eingesetzt. Nur in besonderen Fällen können Trupps einem
    anderen Einheitsführer unterstellt werden. Die geänderte Unterstellung
    muss beiden beteiligten Einheitsführern und den Atemschutztrupps bekannt
    und bewusst sein. Geeignete Funkrufnamen sind dazu im Voraus festzulegen.
    4. Der Einheitsführer muss stets wissen, wo sich seine Atemschutztrupps befinden
    und was sie gerade tun.


    Das obige ist mit Sicherheit nur in ganz seltenen Fällen mit einer zentralen ASÜ vereinbar.

    Geschrieben von Florian OhdeAußerdem haben wir von einer zentralen AÜ gesprochen und nicht wie in Tübingen praktiziert einen "Atemschutzsammelpunkt".
    Vielleicht liest Du den Bericht auch noch einmal und zeigst mir die Aussage, die ich augenscheinlich übersehen habe. ;-)


    Dann auch Dir mal viel Erfolg bei Nachlesen. Atemschutzsammelpunkt Tübingen = zentrale ASÜ

    Geschrieben von Unfallbericht Tübingen Der Trupp C steht als einsatzbereiter Atemschutztrupp bei der Atemschutzüberwachung
    (gleichzeitig dem so genannten Atemschutz-Sammelplatz) bereit.



    Gruß,
    Christian Rieke

    "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (Albert Einstein)
    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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