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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaWas Zeitungen so schreiben ...46 Beiträge
AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg368189
Datum29.10.2006 16:20      MSG-Nr: [ 368189 ]13593 x gelesen
Infos:
  • 26.10.06 Bericht "Flashoverbekämpfung"

  • Moin,
    Geschrieben von Markus GroßNö, du windest dich nur gerade aus deinen vorherigen Aussagen heraus - siehe oben.

    Ich winde mich aus keinerlei Aussagen heraus, sondern versuche lediglich klarzustellen, was ich mit meinen Aussagen meinte und was ich nicht gesagt habe.

    Geschrieben von Markus GroßIn der FwDV steht nichts von "für die Sicherstellung der AÜ verantwortlich", sondern "für die Atemschutzüberwachung verantwortlich".

    Ist für mich kein Unterschied. Wenn Du es so siehst, okay, ich meinte jedenfalls nichts anderes.

    Geschrieben von Markus GroßDer Originaltext der FwDV schließt die Delegation der AÜ aus

    Vielleicht fangen wir jetzt an, auf einzelnen Worten herumzureiten, aber in meinem Verständnis ist mit der Aussage der DV sehr deutlich die Verantwortlichkeit für die AÜ gemeint. Die Durchführung kann also durchaus deligiert werden.
    Eine Führung der Trupps durch den Einheitsführer ist für mich jedenfalls etwas umfangreicher als die in der DV 7 definierten Aufgaben und Bestandteile der AÜ.

    Im Übrigen scheint sich der Kern unserer Differenzen um den Begriff AÜ und Unterstützung der AÜ zu drehen.

    Geschrieben von Markus GroßDie AÜ ist Aufgabe des Einheitsführers und hat in einer übergeordneten Ebene nichts zu suchen. Allenfalls die Unterstützung der AÜ kann delegiert werden und das ist dann im Sinne der FwDV eine untergeordnete Ebene innerhalb der Linienstruktur und gerade keine Stabsstelle.

    Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Florian Ohde
    Also übernimmt bei Euch der Einheitsführer die AÜ, und ich rede nicht von der FÜHRUNG der Trupps, persönlich?

    Das gehört nach meinem Verständnis und dem Verständnis der FwDV 7 untrennbar zusammen.
    Wie schon geschrieben kann allenfalls die Unterstützung der AÜ von einer anderen Person durchgeführt werden; und das kann keine zentrale Stelle sein, die beliebig viele Trupps disponiert und dann auch noch überwachen soll.


    Okay, das ist Deine Meinung.


    Die DV 7 schreibt in Punkt 7.4:

    "Der jeweilige Einheitsführer ist für die AÜ verantwortlich", nicht aber er müsse sie persönlich übernehmen.

    "Bei der AÜ können andere geeigne Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden."
    Bezüglich einer Ansiedlung einer solchen Person ist hierzu nichts gesagt, kann also auch außerhalb der taktischen Einheit sein, also ebenfalls eine zentrale.

    BTW wollte ich mit meiner Aussage bzgl. des Stabliniensystems lediglich feststellen, daß eine zentrale AÜ theoretisch mit dem Stabliniensystem kompatibel ist.

    "Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke."

    Eindeutige Aussage, was mit dem Begriff gemeint ist.

    "Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.[...] Die Registrierung soll enthalten:
    Namen[...], Uhrzeit beim Anschliessen des Luftversorgungssystems, Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit, Erreichen des Einsatzzieles, Beginn des Rückzuges"

    Alles andere darüber hinausgehende gehört in meinen Augen zu einer Führung der Trupps durch den Einheitsführer. Das ist dann aber keine AÜ mehr.



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