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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Übernahme einer offiziellen Feuerwehr Website | 5 Beiträge | ||
Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 368282 | ||
Datum | 30.10.2006 11:34 MSG-Nr: [ 368282 ] | 6314 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von ---Alexander Brakel--- 1. Wie sieht es mit dem Impressum aus? Reicht das "traditionelle Impressum" oder muss ich noch bestimmte Zusatzinfos angeben (Presserecht???) Hallo Alexander, Frage 1: Es gibt natürlich entsprechende Gesetze. Eine Homepage der Feuerwehr ist nicht privat und unterliegt damit der Impressumspflicht: Eins Satz wie dieser "Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:" ist zwingend. Ein Recherche im Internet liefert dir komplette Texte. Frage 2: Wer wird das lesen? Du must natürlich auch die Rechte der Betroffenen beachten. Ich schreibe nicht einmal Fehleinsatz bei einer BMA dazu. Was sollen Arbeitgeber denken, die so etwas lesen? Frage 3: Diese Frage ist natürlich eine Geschmacksfrage und es geht auch um die Frage, für wen die Seite sein soll? Unsere Stadt, ist nicht zu Unrecht der Meinung, dass eine Feuerwehrseite eine öffentliche ist, und damit der Verpflichtung unterliegt barrierefrei sein zu müssen. Es bleibt dir nichts anderes übrig, die grundsätzliche Gedanken über die Seite zu machen. Leider dienen viele Feuerwehrseiten eher der Selbstbeweihräucherung. Sie sind weit entfernt, Ihre Auftraggeber (die Bürger der Stadt) umfassend zu informieren und auf zu klären. Herzliche Grüße, Ludger Kotulla | ||||
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