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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeue Fahrzeuge67 Beiträge
AutorAndr8é P8., Bad Bodenteich / Niedersachsen368515
Datum01.11.2006 11:49      MSG-Nr: [ 368515 ]14437 x gelesen

Hallo Thorben,

Geschrieben von Thorben GruhlDruck machen, dass die Kommune einen vernünftigen Brandschutzbedarfsplan erarbeitet, nach dem ausgerüstet wird? Damit wäre dann auch das "angemessen ausgerüstete Feuerwehr" halbwegs objektiv belegbar und man muss nich um Fahrzruge betteln sondern kann auf die Notwendigkeit für's Gesamtkonzept verweisen.

das hört sich für mein Verständnis sehr gut an, ist aber weit ab der Reaität. In der Kommune zählt in erster Linie die Mindeststärke-VO. Wie schwammig die ist und wer sie wie liest und versteht wurde hier schon diskutiert. Ich hab unser Samtgemeindefeuerwehr gerade durch die Aufsichtsbehörde (Polizeidirektion, ehem. Bezirksregierung) auf ihre Leistungsbereitschaft hin prüfen lassen. Auch mit dem Ziel einige Definitionen zur Ausstattung (nicht nur Farzeuge, sondern auch Personal, Geräte, etc.) zu erhalten um die dann so zu verwenden, wie du es darstellst. Bin sehr gespannt auf das Ergebnis, liegt leider noch nicht vor.

Gruß
André



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