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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNeue Fahrzeuge67 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen368573
Datum01.11.2006 16:07      MSG-Nr: [ 368573 ]14566 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Bernhard Deimann
Eigendlich ist das TLT 8/18 bzw. TLF 8 W aus der Bundesnorm bzw. TW gestrichen; ähnlich soll es sich mit dem LF 8 TW 14 verhalten ?!

Die TW sind zurückgezogen, die DIN LF 8 und TLF 8/18 sowieso, wem sag ich's *g*

Geschrieben von Bernhard Deimann
Um wieviel günstiger ist ein LF 8 TW 14 gegenüber einem LF 8/6 bzw. 10/6 ?

Vergleichbar mit dem LF 8 TW mit 7,5 t / Str wäre ja ohnehin nur ein LF 8/6 Str, ca. 7,5 bis 8 t, größere LF 8 (10)/6 mit Allrad kann man mit der TW aufgrund der schwereren = teureren Fahrgestelle nicht mehr vergleichen. Aber auch im "7,5 t-Vergleich" kann man das pauschal nicht sagen, hängt dann auch noch von der Ausstattung (v.a. THL oder nicht) ab. Eigentlich können da Mehrkosten nur aufgrund des verbauten LWB entstehen, andererseits frage ich mich aufgrund der bundesweit geringen Stückzahlen von LF 8 TW im Vergleich zu LF 8/6, ob nicht die "Sonderanfertigung" ohne LWB sogar teurer käme.

Da wir ausschließlich nach DIN und nie nach TW beschafft haben, habe ich keine Vergleichspreise in unserer Wehr zur Hand.

Geschrieben von Bernhard Deimann
Oder gehts nur ums Prinzip bzw. um die Auslegung der MSV von NDS ?

Die alte VO (bis 8/2005 gültig) als auch die dann neu erlassene VO beschreiben ja beides als zulässig, wobei jetzt nicht mehr explizit das LF 8 TW 14 genannt wird (weil zurückgezogen). Statt dessen umschreibt man nunmehr alle Fahrzeuge mit Eckdaten, die es mal genormt oder als TW gab (z.B. TLF 8/18, LF 8, TLF 16/25, SW 2000) und gibt (aktuelle DIN).

Wer (Feuerwehren, Verwaltungen, Räte) da was draus macht, das differiert sehr.

Wir z.B. haben seit 1995 ein Brandschutzkonzept, dass von 1990 bis 1994 von einer Arbeitsgruppe aus Feuerwehr und Verwaltung erarbeitet wurde und 1995 auf Vorschlag des Stadtkommandos und der Verwaltung vom Stadtrat beschlossen wurde.

U.a. sah dies nunmehr die Beschaffung ausschließlich Wasser führender Löschfahrzeuge
vor (OrtsF Grund ausst. also mind. TSF/W, Stützpunkte neben TLF mind. ein LF 8/6, in der Folge 10/6).

MkG, Sven



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