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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung für die Gefahrenabwehr14 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW368685
Datum02.11.2006 00:44      MSG-Nr: [ 368685 ]5959 x gelesen

Geschrieben von Peter BuchnerMotivation wird jedoch nach landläufiger Ansicht nicht durch Prüfung gesteigert;

Was so zwar stimmt, aber sowohl dem TN als auch dem Ausbildungsteam Mängel aufzeigen würde, um diese dann abstellen zu können.

Übrigens von reinen "Sitzscheinen" halte ich auch nichts.

Geschrieben von Peter BuchnerIch halte dies für vorgeschoben.

Wir haben uns mal gedanken zur Feuerlöscherausbildung in einer HIO gemacht,
ohne persönliche Kontakte des "Arbeitskreises" zu benachbarten WF wäre das Projekt aus Kostengründne gestorben.

Geschrieben von Peter Buchner Ausbildungsbeauftragte halte ich dann aber für kontraproduktiv, weil die Führungskräfte dann ein Alibi für ihre unzureichende Arbeit bekommen.

Oder sie stellen eine "Beraterrolle" dar, die sowohl aktuelle Fachinformationen "verwaltet",
Ausbildungsmaterial "vorhält" und Ausbilderkoordiniert.
Ferner an der Aufstellung und Umsetzung des Jahresausbildungsplanes mitwirkt usw.

Geschrieben von Peter BuchnerUneingeschränkt JA! Entweder ist er derjenige, der im Einsatz Ausbildungsdefizite feststellt und dann für die Abstellung sorgen muss (GF/ZF) - wobei er die Ausbildung nicht selbst durchführen, jedoch die Ziele festlegen muss - oder er führt die Dienstaufsicht über die Ausbildung.

Jepp.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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