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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 368985 | ||
Datum | 04.11.2006 12:33 MSG-Nr: [ 368985 ] | 13081 x gelesen | ||
Infos: | ||||
1. Klassenstufe? 2. Welcher Lehrgang? Spätestens bei Betrachtung der Antworten auf die ersten beiden Fragen kann man auch die Dritte beantworten: 3. Wie sinnvoll ist es, dich für diesen Lehrgang freizustellen? Berufung auf irgendwelche Gesetze und das von dir gefragte "durchsetzen" werden dir mehr Nachteile bringen, als die Nichtteilnahme an diesem Lehrgang. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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