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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 369005 | ||
Datum | 04.11.2006 17:02 MSG-Nr: [ 369005 ] | 13108 x gelesen | ||
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Hallo! Also auch ich habe in der 13. Klasse einen einwöchigen Lehrgang auf einer Staatl. Feuerwehrschule besucht. Die Freigabe hierzu habe ich mir direkt beim Schulleiter geholt. War völlig unproblematisch. Auf biegen und brechen und mit der Zuhilfenahme von Gesetzestexten die Freistellung durchzuboxen, würde ich aber nicht raten, da sitzen manche Herren einfach am längeren Hebel... Kommt natürlich auch auf die schulische "Gesamtsituation" an und man sollte es sich schon genau überlegen, ob man sich das antut. In einer Woche kommt ganz schön was zum nachholen zusammen! Grüße Magnus | ||||
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