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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar369008
Datum04.11.2006 17:06      MSG-Nr: [ 369008 ]13128 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • vor allem sollte man sich die Frage stellen ob es den Lehrgang nicht in den Ferien gibt

    den bei aller Rechtslage

    die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

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