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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern369011
Datum04.11.2006 17:11      MSG-Nr: [ 369011 ]13029 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Hallo
    Geschrieben von Florian Beschvor allem sollte man sich die Frage stellen ob es den Lehrgang nicht in den Ferien gibt

    Naja, in Bayern ist es so, dass die Feuerwehrschulen die gleichen Ferienzeiten haben, wie "normale" Schulen...

    Geschrieben von Florian Beschden bei aller Rechtslage die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz

    da hast du natürlich Recht, aber das muss jeder selbst entscheiden.
    Mir hat es ganz gut getan, 5 Wochen vor dem Abi mal den Kopf frei zu kriegen und ganz was anderes zu machen...

    Grüße
    Magnus



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