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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 369011 | ||
Datum | 04.11.2006 17:11 MSG-Nr: [ 369011 ] | 13029 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von Florian Besch vor allem sollte man sich die Frage stellen ob es den Lehrgang nicht in den Ferien gibt Naja, in Bayern ist es so, dass die Feuerwehrschulen die gleichen Ferienzeiten haben, wie "normale" Schulen... Geschrieben von Florian Besch den bei aller Rechtslage die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz da hast du natürlich Recht, aber das muss jeder selbst entscheiden. Mir hat es ganz gut getan, 5 Wochen vor dem Abi mal den Kopf frei zu kriegen und ganz was anderes zu machen... Grüße Magnus | ||||
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