alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Geisenfeld / Bayern369014
Datum04.11.2006 17:20      MSG-Nr: [ 369014 ]13091 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz

    Das ist genau der springende Punkt, über den man sich bei aller Begeisterung für die Feuerwehr klar werden muss. Schule geht vor.

    Ich war in der K13 gut eine Woche krank, das alles aufzuholen ist je nach Leistungskurs-Kombination heftig, freiwillig würde ich in der Phase nicht fehlen wollen. Ähnlich ist es mit der 11. in Bayern, die ist ja auch nicht ohne, wenn ich mich da richtig zurückerinnere, und man braucht das Zeug, das man da lernt immer wieder, wenn man irgendwas technisches studiern will. Lücken werden da evtl. schnell tödlich.


    Aus gegebenem Anlass: Dies ist nur meine persönliche Meinung.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.097


    Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt