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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern369018
Datum04.11.2006 17:34      MSG-Nr: [ 369018 ]13045 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Hallo,

    Geschrieben von Christian RöttingerLücken werden da evtl. schnell tödlich.
    naja, so schlimm ist es auch wieder nicht ;-)

    Man muss sich die Sache aber wie gesagt sehr genau überlegen und sich aller Konsequenzen bewusst werden!
    Den Versäumten Stoff muss man halt eigenständig nachlernen. Wenn man sich das nicht zutraut bzw. der Lehrgang in eine Schulaufgabenintensive Zeit fällt, muss man den Lehrgang halt vertagen...

    Vielleicht ist es auch hilfreich, sich z.B. vom Beratungslehrer o.ä. objektiv beraten zu lassen.

    Grüße
    Magnus



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