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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBesoldung A769 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW369044
Datum04.11.2006 19:46      MSG-Nr: [ 369044 ]46052 x gelesen

Da die Besoldung der Beamten noch Bundessache ist, kann ich dir weiterhelfen. Schau doch einfach mal unter

http://www.lbv.bwl.de/service/gehaltstabellen/beamte/besoldungstabelleab082004.pdf

nach. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat hier die Bundesbesoldungstabelle als PDF bereitgestellt. Bei der Aufstellung kannst du je nach Dienstaltersstufe dein Grundgehalt ablesen. Die Grundgehaltssätze sind nach Dienstalterstufen gestaffelt und beginnen mit der Vollendung des 21. Lebensjahrs: die 1.-4. Stufe im 2-Jahres-Rhythmus; die 5.-8. Stufe im 3-Jahres-Rhythmus; die 9.-12. Stufe im 4-Jahres-Rhythmus.

Der Familienzuschlag wurde 10.2005 vollständig abgeschafft. Für vorher verheiratete Beamte gilt jedoch die Besitzstandswahrung. Zulagen sowie DuZ sind in der Tabelle nicht aufgeführt, da ja nicht alle Schicht arbeiten und DuZ ja nur zu bestimmten Zeiten anfällt.

horrido

Jürgen


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