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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Wiesbaden / Hessen369073
Datum05.11.2006 01:05      MSG-Nr: [ 369073 ]13142 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Geschrieben von Florian Besch vor allem sollte man sich die Frage stellen ob es den Lehrgang nicht in den Ferien gibt

    Bei uns werden in den Ferien keine Lehrgänge angeboten... da hat die Feuerwehrschule selbst Ferien

    Geschrieben von Florian Besch die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz

    das ist schon klar, aber 1 Woche hindert mich nicht daran Abitur zu schreiben^^



    Zudem benötige ich den Lehrgang um stellv. Jugendwart zu werden...


    www.jugend.feuerwehr-weblog.de
    www.feuerwehr-wiesbaden.com
    www.faszination-feuerwehr.de

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