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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Wiesbaden / Hessen | 369073 | ||
Datum | 05.11.2006 01:05 MSG-Nr: [ 369073 ] | 13142 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch vor allem sollte man sich die Frage stellen ob es den Lehrgang nicht in den Ferien gibt Bei uns werden in den Ferien keine Lehrgänge angeboten... da hat die Feuerwehrschule selbst Ferien Geschrieben von Florian Besch die Feuerwehr schreibt dir kein Abitur und verschafft dir kein Studienplatz das ist schon klar, aber 1 Woche hindert mich nicht daran Abitur zu schreiben^^ Zudem benötige ich den Lehrgang um stellv. Jugendwart zu werden... www.jugend.feuerwehr-weblog.de www.feuerwehr-wiesbaden.com www.faszination-feuerwehr.de | ||||
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