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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 369074 | |||
Datum | 05.11.2006 01:09 MSG-Nr: [ 369074 ] | 13241 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Bei uns werden in den Ferien keine Lehrgänge angeboten... da hat die Feuerwehrschule selbst Ferien Seit wann denn das? das ist schon klar, aber 1 Woche hindert mich nicht daran Abitur zu schreiben Das zwar nicht, dennoch stellt sich die Frage was für deine Zukunft sinnvoller ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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