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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 369129 | ||
Datum | 05.11.2006 16:22 MSG-Nr: [ 369129 ] | 13185 x gelesen | ||
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Hallo Paul, Geschrieben von Paul Bohlen so, aber nun noch zu den zusätzlichen Fragen, die im Forum aufgetreten sind: es ist doch ein wenig erstaunlich, dass kein erfahrener Kamerad (oder Kameradin) die Jugendwehr leiten will oder? Du bist Dir über Deine Verantwortung im Klaren? Ich hätte als Führungskraft mit einer solch jungen Leitung (ohne GF-Ausbildung) ein wenig Bauchweh muss ich ehrlich sagen Paul, ich kann dir nur zustimmen. Ich finde es äußerst bedenklich, dass ein unerfahrenes Mitglied der Einsatzabteilung sofort ins kalte Wasser der Arbeit als stellv. JFW gestoßen werden soll. @Sebastian: Wie siehst du dich in der Lage, die JF auszubilden, wo du selber nichtmal eine weiterführende Ausbildung genossen hast? Glaubst du, dass du in der Führungsposition ausreichend Respekt von den fast Gleichaltrigen erhälst? Beantworte diese Fragen ehrlich und fühle dich nicht durch deine Wehrleitung geschmeichelt, dass DU diese Aufgabe übernehmen sollst, denn eigentlich müssten sie wissen, dass es deinem Weiterkommen in der Schule und in der Feuerwehr vermutlich eher schadet. Gruß Sebastian | ||||
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