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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Besoldung A7 | 69 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen | 369145 | ||
| Datum | 05.11.2006 17:46 MSG-Nr: [ 369145 ] | 42308 x gelesen | ||
Hallo, ich habe mit keinem Wort das generelle Verbot der Nebentätigkeit erwähnt.... Die Regelungen zur Genehmigung von Nebentätigkeiten lassen aber doch einen gewissen Spielraum oder legen fest was genehmigt werden darf und was nicht...... Einem generellen Verbot von Nebentätigkeiten, gleich bei welcher Dienstzeitregelung, ob 24h (egal nach welchem Modell) oder andere Dienstzeitmodelle, würde ich nicht zustimmen. Eine Einzelfallentscheidung wäre hier angemessen, es kann immer mal Engpässe geben, die durch eine Nebentätigkeit, die genehmigt ist, überwunden werden können, was letztlich auch der dienstlichen Motivation zugute kommt.... In diesem Sinne CT Alles geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | ||||
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