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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBesoldung A769 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen369145
Datum05.11.2006 17:46      MSG-Nr: [ 369145 ]42308 x gelesen

Hallo,

ich habe mit keinem Wort das generelle Verbot der Nebentätigkeit erwähnt....

Die Regelungen zur Genehmigung von Nebentätigkeiten lassen aber doch einen gewissen Spielraum oder legen fest was genehmigt werden darf und was nicht......

Einem generellen Verbot von Nebentätigkeiten, gleich bei welcher Dienstzeitregelung, ob 24h (egal nach welchem Modell) oder andere Dienstzeitmodelle, würde ich nicht zustimmen.

Eine Einzelfallentscheidung wäre hier angemessen, es kann immer mal Engpässe geben, die durch eine Nebentätigkeit, die genehmigt ist, überwunden werden können, was letztlich auch der dienstlichen Motivation zugute kommt....

In diesem Sinne

CT


Alles geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar.

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