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Jugendfeuerwehr
Jugendfeuerwehrwart
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW369181
Datum05.11.2006 21:33      MSG-Nr: [ 369181 ]13379 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Geschrieben von Sebastian Stenzel solange ich noch keine 18 bin, werde ich auch kein stellv. Jugendwart werden!

    Geschrieben von Sebastian Stenzelim Moment die Funktion des Stellv schon ausübe, da unsere JF zur Zeit nur von unserem JFW und mir geleitet wird.

    Was den nun? "solange ich keine 18 bin werde ich nicht, aber ich mache schon."

    Geschrieben von Sebastian StenzelUnd um mich in der Sache einfach sicherer zu fühlen und meine Aufgabe noch besser ausführen zu können, würde ich gerne an diesem Lehrgang teilnehmen.

    Also Dein Wunsch den Lehrgang zu besuchen,
    wobei Deine feuerwehrtechnische Ausbildung auch noch nicht abgeschlossen ist.

    Wie willst Du ohne fundierte Feuerwehrausbildung auch in diesem Bereich gute Arbeit leisten ?

    Geschrieben von Sebastian StenzelUnd das ist auch so von der Wehrführung gewünscht.

    Mangels Alternativen ?
    Wenn ja, warum ist das so ?
    Wenn nein, warum fährt dann nicht erst mal jemand anderes ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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