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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 369181 | ||
Datum | 05.11.2006 21:33 MSG-Nr: [ 369181 ] | 13379 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Stenzel solange ich noch keine 18 bin, werde ich auch kein stellv. Jugendwart werden! Geschrieben von Sebastian Stenzel im Moment die Funktion des Stellv schon ausübe, da unsere JF zur Zeit nur von unserem JFW und mir geleitet wird. Was den nun? "solange ich keine 18 bin werde ich nicht, aber ich mache schon." Geschrieben von Sebastian Stenzel Und um mich in der Sache einfach sicherer zu fühlen und meine Aufgabe noch besser ausführen zu können, würde ich gerne an diesem Lehrgang teilnehmen. Also Dein Wunsch den Lehrgang zu besuchen, wobei Deine feuerwehrtechnische Ausbildung auch noch nicht abgeschlossen ist. Wie willst Du ohne fundierte Feuerwehrausbildung auch in diesem Bereich gute Arbeit leisten ? Geschrieben von Sebastian Stenzel Und das ist auch so von der Wehrführung gewünscht. Mangels Alternativen ? Wenn ja, warum ist das so ? Wenn nein, warum fährt dann nicht erst mal jemand anderes ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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