Geschrieben von Christian FischerSo einfach ist das nicht. Die meisten Arbeitsverträge die ich kenne haben irgend einen Passus der sinngemäß besagt, daß man seine gesamte Arbeitsleistung dem Arbeitgeber schuldet und keiner Nebentätigkeit nachgehen darf welche diese Fähigkeit der Arbeitsleistung zu erbringen herabsetzen.
Also könnte auch der zivile Arbeitgeber untersagen, daß man einer Nebenbeschäftigung nachgeht um seine Arbeitsleistung für ihn zu erhalten.
...sicherlich gibt es arbeitgeber die diesen passus in ihren verträgen haben, aber eben nicht alle. .......
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