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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Besoldung A7 | 69 Beiträge | ||
| Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 369191 | ||
| Datum | 05.11.2006 22:43 MSG-Nr: [ 369191 ] | 41918 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Also könnte auch der zivile Arbeitgeber untersagen, daß man einer Nebenbeschäftigung nachgeht um seine Arbeitsleistung für ihn zu erhalten. Die Betonung liegt auf "könnte", dem Dienstherrn eines Beamten "könnte" da auch noch die eine oder andere Restriktion einfallen, um den Mitarbeiter in der Spur zu halten, aber wer will so einen Wettbewerb auf die Spitze treiben... Was nützt das alles, wenn immer mehr Mitarbeiter von Zeit zu Zeit die Notbremse ziehen, und einfach aus gesundheitlichen Gründen zu Hause bleiben... In der Vergangenheit ist man doch ganz gut damit gefahren die Interessen beider Seiten im Auge zu behalten... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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