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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen369202
Datum06.11.2006 07:13      MSG-Nr: [ 369202 ]13119 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Der Lehrgang "Jugendarbeit in der Feuerwehr" im JFAZ Marburg wird jedenfalls nicht während den Ferien angeboten...

    Mal daran gedacht eine Jugendleiterschulung eines anderen Anbieters (Kreisjugendämter, Jugendringe & Co.) zu besuchen? Hab schon des öfteren gehört, daß diese Anstelle des Lehrgangs am JFAZ gemacht (und auch anerkannt) wurden.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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