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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehrfahrzeug gestohlen27 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW369217
Datum06.11.2006 10:21      MSG-Nr: [ 369217 ]7183 x gelesen
Infos:
  • 03.11.06 JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto

  • Hi!

    Geschrieben von Michael HilbertUnd wenn er irgendwann umzieht wird er auch wieder mitfahren dürfen, wenn sein Führungszeugnis (wenn überhaupt) angefordert wird, werden ja Jugenddelikte gelöscht sein, oder irre ich (@katja)?

    Gelöscht nicht unbedingt. Sämtliche Eintragungen werden erst mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist (§ 63 BZRG).

    Aber Eintragungen in das Erziehungsregister müssen aber nicht offenbart werden, d.h. genauso wie ein Erwachsener, der sich bis zu einer Geldstrafe von 89 Tagessätzen als nicht vorbestraft bezeichnen kann, muss auch der Jugendliche seine "Vorstrafen" nicht angeben. Und in dem Führungszeugnis, dass die FW bekommt, stehen sie auch nicht drin.

    Letztlich ist das Führungszeugnis nur geeignet, um die richtigen Knaller auszusortieren. Denn bis man 90 Tagessätze Geldstrafe bekommt, muss man sich ganz schön was erlauben.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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