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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfahrzeug gestohlen | 27 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369262 | ||
Datum | 06.11.2006 12:43 MSG-Nr: [ 369262 ] | 7121 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Simon Ich weiß positiv von einem Fall wo jemand mit 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung im Führungszegnis bei einer "anständigen" Feuerwehr im mD genommen worden ist In einzelentscheidunge sehe ich jier auch keine Probleme, Du kannst wegen eines mehr oder minder mitverschuldeten Unfalls genauso verurteilt werden wie wegen was weiss ich was kleines. Aber ein Freibrief sollte da auf keinen Fall entstehen, es ist ein Sache die von Fall zu Fall entschieden werden muss, ansonsten wird eine "Kleine" Straftat legitimiert. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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