News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369289 | ||
Datum | 06.11.2006 15:02 MSG-Nr: [ 369289 ] | 13037 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Zumal ein Betreuer in gewisser weise auch ein Vorbildfunktion einnehmen muss und dies ist, mit verlaub, bei jemandem der gerade aus gleicher Gruppe kommt schwer zu bewerkstelligen. Vor allen Dingen, was unterscheidet den 16/17 Jährigen in der Denke wesentlich vom 15 -->angehend 16 Jährigen? Meine Meinung zum aktiven Dienst U18 ist klar. Und wenn man meine Einstellung dazu jetzt nimmt und dann nur (zumuindest einigermaßen) gut Ausgebildete Feuerwehrler mit Grundausbildung einsetzt, sind diese auch idR mindestens 18 1/² oder gar älter. Es besteht ein besserer abstand zu den Jugendlichen in der JFW und man hat eher die Chance sich zum Vorbild werden zu lassen. Optimal ist es natürlich wenn die Betreuer erst solche werden wenn sie die Tru.Fü. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, dann also zwischen 19 1/² und 20 Jahre alt sind. Aber wie gesagt meine Meinung Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|