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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit35 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg369292
Datum06.11.2006 15:37      MSG-Nr: [ 369292 ]13115 x gelesen
Infos:
  • 05.11.06 HBKG §11

  • Hi,

    Geschrieben von Marc Dickey


    Mal daran gedacht eine Jugendleiterschulung eines anderen Anbieters (Kreisjugendämter, Jugendringe & Co.) zu besuchen?


    Oder im Nachbarbundesland BaWü ;-)))
    Hier wird die 40-Stunden umfassende Jugendgruppenleiterausbildung (fast) nur auf Kreisebene und an zwei Wochenenden durchgeführt, hier im Kreis werden jährlich ca. 50 JF-Jugendgruppenleiter ausgebildet. Teilnahnevoraussetzung ist die TM-1 Ausbildung, so dass sehr selten schon 17-Jährige daran teilnehmen. 18-Jährige sind hier zwar öfters als JF-Betreuer tätig, sehr selten aber als stv. JFw bzw. JFw; sehe ich auch nur als Suboptimal an.
    Allerdings ist die Fluktation der als JGrL ausgebildeten JF-Betreuer hier sehr hoch; woran liegs wohl, wie siehts anderswo aus ? ?

    MkG

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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