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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung für einen Lehrgang während der Schulzeit | 35 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 369292 | ||
Datum | 06.11.2006 15:37 MSG-Nr: [ 369292 ] | 13115 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Marc Dickey
Oder im Nachbarbundesland BaWü ;-))) Hier wird die 40-Stunden umfassende Jugendgruppenleiterausbildung (fast) nur auf Kreisebene und an zwei Wochenenden durchgeführt, hier im Kreis werden jährlich ca. 50 JF-Jugendgruppenleiter ausgebildet. Teilnahnevoraussetzung ist die TM-1 Ausbildung, so dass sehr selten schon 17-Jährige daran teilnehmen. 18-Jährige sind hier zwar öfters als JF-Betreuer tätig, sehr selten aber als stv. JFw bzw. JFw; sehe ich auch nur als Suboptimal an. Allerdings ist die Fluktation der als JGrL ausgebildeten JF-Betreuer hier sehr hoch; woran liegs wohl, wie siehts anderswo aus ? ? MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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