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Thema | Feuerwehrfahrzeug gestohlen | 27 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 369306 | ||
Datum | 06.11.2006 17:36 MSG-Nr: [ 369306 ] | 7208 x gelesen | ||
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Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Nur nochmal zur Klarstellung mit den Begriffen. Das ist alles im Prinzip das Gleiche. Der Auszug den man (selbst oder die einstellende Behörde) bekommt ist aber was anderes als das, was manche Behörden einsehen können. Wenn ich auf eine Tasse Kaffee zur nächsten Polizeiwache gehen würde, könnte ich vermutlich mehr über einen Bewerber erfahren, als wenn ich mir von dem ein Führungszeugnis vorlegen liesse. Allerdings würde man dabei sicher den rechtsstaatlichen Rahmen sprengen. (und ausserdem trinke ich keinen Kaffee...) Bei Erwachsenen erhält die Feuerwehr ebenfalls keine unbeschränkte Auskunft, d.h. sämtliche eingetragenen Straftaten, die unter 90 Tagessätzen Geldstrafe sind, tauchen in einem normalen Zentralregisterauszug (= Führungszeugnis) nicht auf. Bei zwei Verurteilungen zu meinentwegen 20 Tagessätzen sieht es aber doch schon wieder anders aus, oder? Gruß, Henning | ||||
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