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Thema | Feuerwehrfahrzeug gestohlen | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 369336 | ||
Datum | 06.11.2006 21:23 MSG-Nr: [ 369336 ] | 7147 x gelesen | ||
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Geschrieben von Katja Midunsky Deshalb ist das Führungszeugnis eben auch nur bedingt geeignet, einschlägig Vorbestrafte (z.B. (erwachsene Brandstifter) herauszufinden. Gibt es eigentlich einen Unterscied zwischen dem normalen Registerauszug den ich anfordern kann und einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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