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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Besoldung A7 | 69 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8T., Delmenhorst / Niedersachsen | 369344 | ||
| Datum | 06.11.2006 22:34 MSG-Nr: [ 369344 ] | 42085 x gelesen | ||
Hallo, also irgendwie kommt es mir beim Lesen Deiner Antwort so vor, als wenn Du was mißverstanden haben könntest.... In den meisten Arbeitsverträgen stehen Sätze wie "mit seiner ganzen Kraft", "zum Wohle der Firma" etc. Was damit gemeint ist, sollte eigentlich klar sein. Von morgens 7:00 Uhr bis nachmittags 17:00 Uhr in der Firma arbeiten, von der man das Gehalt bekommt, dann ist Freizeit....., von den Überstunden mal abgesehen. Der Arbeitnehmer soll seine arbeitsfreie Zeit, egal welchen Job er hat, dafür verwenden, sich mental und körperlich zu erholen, seiner Freizeitbeschäftigung (= Hobby) und seiner Familie zur Verfügung stehen. Er soll nicht nach seiner regulären Arbeitszeit noch x Stunden irgendwo noch irgendwelche anderen Arbeiten machen. Dafür ist die Ruhezeit nicht gedacht. Dies gilt sowohl bei Arbeitern, Angestellten und Beamten. Es gibt aber die Möglichkeiten, Nebentätigkeiten genehmigen zu lassen, ganz egal welcher Berufsgruppe man angehört. Die Genehmigung ist dabei ein entscheidender Aspekt, denn ohne diese wäre es "Schwarzarbeit", mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Bei der Genehmigung der Nebentätigkeiten wird nämlich auch der zeitliche Umfang der Nebentätigkeit berücksichtigt und festgelegt, damit die erforderlichen Regenerationszeiten eingehalten werden. Regenerationszeiten sind für alle Berufsgruppen gefordert, die einschlägigen Arbeitsschutzgesetze sind da m.E. eindeutig. Ich wollte das hier nur noch einmal erläutern, weil ich fürchte, daß es sonst zu noch mehr Mißverständnissen kommen könnte..... Geschrieben von Sven Walbrecht komische diskusion hier. Wieso komisch? In diesem Sinne CT Alles geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | ||||
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