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Thema | Feuerwehrfahrzeug gestohlen | 27 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 369435 | ||
Datum | 07.11.2006 18:00 MSG-Nr: [ 369435 ] | 7158 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian Krupp Auch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Nebenbei auch bei Einsätzen der Feuerwehr teil zu nehmen (in versch BL) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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