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RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehrfahrzeug gestohlen27 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg369435
Datum07.11.2006 18:00      MSG-Nr: [ 369435 ]7158 x gelesen
Infos:
  • 03.11.06 JF-Angehöriger begeht Verkehrsunfallflucht mit geklautem Feuerwehrauto

  • Geschrieben von Sebastian KruppAuch das Alter sollte bei den Rechtsfolgen keine Berücksichtigung finden. Als 16jähriger wird einem auf der einen Seite das Recht eingeräumt, in begrenztem Rahmen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

    Nebenbei auch bei Einsätzen der Feuerwehr teil zu nehmen (in versch BL)


    Mit Grüßen

    Michael


    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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