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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erster 'Erfolg' durch Forderung eines Führungszeugnisses | 24 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 369524 | ||
Datum | 08.11.2006 14:14 MSG-Nr: [ 369524 ] | 8551 x gelesen | ||
Hallo! Weiterhin wäre es Interessant zu wissen, wie man als Feuerwehr mit dem § 51 BZRG (Verwertungsverbot) umgeht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Feuerwehr (hier die freiwillige Feuerwehr) Ausnahmen nach § 52 Abs. 4 BZRG zustehen. In dem Führungszeugnis für Behörden steht auch nicht besonders viel drin. Mein blütenreines Führungszeugnis wurde damals für die Behörde benötigt. Ach ja, wenn wir es ganz genau nehmen, müsste dann auch nicht bestimmte FA nach SÜG überprüft werden? Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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