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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht...........30 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW369564
Datum08.11.2006 17:53      MSG-Nr: [ 369564 ]13007 x gelesen

Geschrieben von Marcus LinkWo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt
geschieht? Er hat KEINE Chance, vor der Einsatzfahrt eine technische Durchsicht
durch zu führen.


U.a. deshalb ist JEDER Beladungsgegenstand i.d.R. zweimal gesichert (einmal in der Halterung, einmal durch den Verschluß des Geräteraums.)
Die Geräteräume selbst werden überwacht.
Dafür gibts optisch/akustische Anzeigen. Dumm, wenn die nicht gehen/repariert werden - und daher nicht beachtet werden. Dann stellt sich die Frage, wer noch aller haftet....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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