News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 369564 | ||
Datum | 08.11.2006 17:53 MSG-Nr: [ 369564 ] | 13007 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Link Wo ist die Schuld des Maschinisten, wenn genau dies bei einer Einsatzfahrt U.a. deshalb ist JEDER Beladungsgegenstand i.d.R. zweimal gesichert (einmal in der Halterung, einmal durch den Verschluß des Geräteraums.) Die Geräteräume selbst werden überwacht. Dafür gibts optisch/akustische Anzeigen. Dumm, wenn die nicht gehen/repariert werden - und daher nicht beachtet werden. Dann stellt sich die Frage, wer noch aller haftet.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|