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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | neues Ausbildungsdkonzept ZF in NRW | 47 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 369789 | ||
Datum | 09.11.2006 13:58 MSG-Nr: [ 369789 ] | 15147 x gelesen | ||
Geschrieben von Katja Midunsky Ich bin das lebende Beispiel dafür, dass dies offenbar nicht für den gesamten RP Köln gilt. Ich habe weder diese Vorbereitung besucht noch wusste ich vor dem Lehrgang überhaupt, dass es soetwas gibt. Aber das handhabt wohl auch wieder jede Gemeinde anders. ...Du kommst ja auch aus Köln und nicht aus dem Reg.-Bez. Köln ;) Geschrieben von Katja Midunsky Anscheinden hat diese Auspaltung beim F/B V so gut funktioniert, dass man dies auch auf den F4 runterbrechen will. Ich kenne keien Absolventen (5 bekannt) und auch keinen Aspiranten (9 bekannt) des zweigeteilten F/B V, der die Zweiteilung als Vorteil in irgend einer Weise sieht. Geschrieben von Katja Midunsky Dann müsste man wieder überlegen, ob es dann Verfallsfristen gibt, in welchem Zeitraum der 2. Teil absolviert werden muss, Die "Verfallsfrist" soll 12 Monate betragen. Also meien Arbeitgeber stellt mich leiebr für 3 Wochen am Stück frei, als für 1 und dann nochmal 2. Es sind einfach dann zweimal die gleichen Vorkehrungen zu treffen, die 2 Mal Geld kosten und nicht nur einmal. Ich sehe einzig und allein den Grund für diese Aufteilung in Abläufen am IdF begründet. Es gibt mehrere logistische Vorteile für das IdF bei der Zweiteilung. Nur sollte m.E. das IdF als "kundenorientiereter Dienstleister" sich auch an den Kunden orientieren. Aber es ist ja noch nicht einmal möglich Samstags Dienstleitungen am IdF in Anspruch zu nehmen.... Gruß Carsten | ||||
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