Geschrieben von Florian Beschich würde entweder den Begriff "Empfänger von Transferleistungen" verwenden
Ich nicht, da damit kaum noch jemand zahlen bräuchte. Transferzahlungen, definitionsgemäß die reine Übertragung von Kaufkraft, des öffentlichen Sektors umfassen weit mehr als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Dazu zählen bspw. auch beamtenrechtliche Aspekte wie Beihilfen, Familienzuschläge etc. Also sollten solche Begriffe besser nicht verwendet werden.
Beste Grüsse
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