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Rubrik | Brandschutzerziehung | zurück | ||
Thema | Informationsabend für Einwohner | 21 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 370386 | ||
Datum | 13.11.2006 01:31 MSG-Nr: [ 370386 ] | 10360 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von René Westermann Da ich mich öfters mit dem lieben Recht auseinander setzen muss, ist mir aber etwas nicht ganz schlüssig. Das Tankstellen-Beispiel ist etwas anderes, da die Feuerwehr als Kunde ja kaufen kann, wo sie möchte (unterhalb des Schwellenwerts). Allerdings kann ich aus §4 UWG auch nicht ableiten, warum die gezielte Aktion mit einer Firma gegen das UWG verstößt, denn als gezielte Behinderung der Mitbewerber gemäß Satz 10, würde ich eine solche Aktion nicht auffassen. Vielleicht können an sich an dieser Stelle mal unsere "Haus"juristen zu Wort melden. Katja, Sven? Gruß Sebastian | ||||
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