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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen370518
Datum13.11.2006 15:43      MSG-Nr: [ 370518 ]45027 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Geschrieben von Sebastian KruppAuf das Urteil darf man gespannt sein. Hoffentlich wird es eindeutig formuliert, so dass man von Seite der Feuerwehr aus weiß, wo man dran ist.

    Ich denke nicht, das die Feuerwehren dann Bescheid wissen, sondern eher der betroffene Landesbetrieb "Straßenbau NRW". Der Landesbetrieb ,bzw. die zuständige KPB, weiß dann hoffentlich ob FW oder Fachfirma zu alarmieren sind.


    mkG
    Jörg Wißmann

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