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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW370522
Datum13.11.2006 15:49      MSG-Nr: [ 370522 ]45209 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hallo!

    Ich bin irritiert, was die Überschrift angeht: Was ist da zum Lachen?

    Die Feuerwehr beseitigt eine Ölspur im Rahmen ihrer Möglichkeiten (das geht in dem konkreten Fall noch weit darüber hinaus was viele Feuerwehren machen), obwohl das m.E. nicht ihre Aufgabe ist (oder sein sollte) und die Verantwortlichen werden mit einer Strafanzeige belastet.
    Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten soll, will hoffen das das eingestellt wird.
    Das einzige was dem Innenminister dazu einfällt ist: Ja, das Thema ist streitig und wir wünschen den Betroffenen viel Glück mit einem eventuellen Strafverfahren.

    Die Frage, wie jetzt die Einsatzkräfte sich konkret in Zukunft verhalten sollen, wird nicht beantwortet. Mal sehen, wann die nächste Strafanzeige kommt.

    Für mich eher nicht lustig sondern absolut unverständlich!

    Gruß
    Sven



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