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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370525
Datum13.11.2006 16:08      MSG-Nr: [ 370525 ]45225 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Hallo!

    Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Für mich eher nicht lustig sondern absolut unverständlich!

    Ich wundere mich eigentlich nur über die nicht vorhandenen Verweise auf den berüchtigten Ölspur-Erlass. Ist dieser denn nicht mehr in Kraft?

    Gruß,
    Henning



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