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Polizei
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Rinteln / NDS370542
Datum13.11.2006 17:36      MSG-Nr: [ 370542 ]45108 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo

    Deswegen versuchen wir schon seit geraumer Zeit die Ölspurbeseitigung immer der Straßenmeisterei zu überlassen.

    Sollte es dennoch so sein, das wir eine ÖS beseitigen müssen, wird die ES dann der Pol oder der Straßenmeisterei übergeben. Die entscheiden dann alles weitere.......


    Gruß Christian


    Immer die Nerven behalten.

    http://www.feuerwehr-exten.de

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