alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Einsatzleiterhandbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW370550
Datum13.11.2006 19:15      MSG-Nr: [ 370550 ]45054 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo,

    stimmt, den Verweis auf die Empfehlungen hatte ich glatt übersehen.

    Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass es dazu noch was verbindlicheres gab. Leider ist unser ELH in der Werkstatt, deswegen kann ich es nicht nachlesen. (aber vielleicht einer der anderen Dortmunder? Müsste in Band 3 irgendwo sein...).

    Gruß,
    Henning



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.100


    Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt