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Verkehrsunfall
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein370564
Datum13.11.2006 21:18      MSG-Nr: [ 370564 ]45274 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Moin Christian,

    Klar ist aber anderseits, dass flächendeckend solche Firmen nicht da sind. Bei uns dauert es knapp 90- 120 Minuten bis Spezialfirma eintrifft. Bei VU mit Verletzten/Ex kein Problem. Bei einfach geplatzten Hydraulikschlauch dürfte es schwer sein für diesen Zeitraum zu sperren. Vor allem die Polizeikapazitäten sind in ländlichen Gebieten dafür auch sehr begrenzt. Und Strassenmeisterein haben i.d.R. auch 60 Minuten Rüstzeit.

    Auf der anderen Seite: Eine Ölspur auf einer (wie und durch wen auch immer) abgesperrten Straße stellt keine unmittelbare Gefahr mehr dar. Somit ist ein Eingreifen durch die Fw doch erst einmal überhaupt nicht gerechtfertigt. Und warum muss die Fw sich einen Kopf darüber machen, wie lange nun eine Straße gesperrt ist?


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön
    meine Tochter

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