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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() | 93 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 370570 | ||
Datum | 13.11.2006 21:35 MSG-Nr: [ 370570 ] | 44973 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer ür die Freigabe ist dann weiterhin die zuständige Stelle verantwortlich ;-) Ja. Aber für die Durchführung der Maßnahmen ist auch derjenige Verantwortlich, der in Amtshilfe tätig wird. (wenn der Pol-Beamte eine Person auf deine Anweisung von der Est. "entfernt", dann ist ER auch für die Maßnahmen verantwortlich - nur nicht für die Anordnung. Aber wem sag ich das... ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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