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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370583
Datum13.11.2006 22:23      MSG-Nr: [ 370583 ]44894 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Sven Tönnemann
    Übrigens kleine Anmerkung am Rande: Wer ist eigentlich Straßenbaulastträger? Für die Straßen der Gemeinde (also nicht Land- oder Bundesstraße oder Autobahn) nämlich die Gemeinde selbst und die kann diese Aufgabe selbstverständlich einer beliebigen Einrichtung übertragen, z.B. auch der Feuerwehr. Dann ist das eine Zuständigkeit der Feuerwehr jenseits des FSHG NW und die Einsatzkräfte hängen sowieso voll drin.


    Klar. Deshalb hat Alpen (Gott sei DANK!) ein Privatunternehmen, dass außerhalb der Bauhofzeiten die Ölspuren fährt. Im Moment müssen wir nur noch auf die BAB und einige wenige Bundesstraßen.

    Das erspart uns im Jahr ca. 10-20Einsätze.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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