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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBelehrung in der Jugendfeuerwehr7 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen370588
Datum13.11.2006 23:06      MSG-Nr: [ 370588 ]6105 x gelesen

Geschrieben von Felix Graumüller Über was sollte man alles Belehren?

Alles was notwendig erscheint. Der oberste Grundsatz der Aufsichtspflicht heißt nicht umsonst: Belehren, überwachen, eingreifen!

Wie kann man sie sinnvol halten, ohne das sie Langweilig wirkt?

Belehrungen sind selten lustig. Dennoch kann man sie mit praktischen Beispielen (sofern möglich) etwas auflockern. Ansonsten gelten die auch bei anderen Wissenvermittlungen anzuwendenden Grundsätze.

Wie haltet Ihr Nachweiß über die Belerungen?

Aufgrund meiner ersten Aussage ist wohl nachvollziehbar, daß es kaum möglich sein wird über alles einen Nachweiß zu führen. Dies sollte nur bei extrem wichtigen Themen erfolgen.

Last Ihr die Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigte unterschreiben?

Kommt auf die Thematik an. Ich könnte mir vorstellen, daß es sinnvoll sein könnte auch Dinge von den Eltern unterschreiben zu lassen. Dies wird jedoch zumeist nur im Rahmen der Aufnahme des Kindes/Jugendlichen klappen, da man sonst wochenlang hinter allen herrennt.

Wie oft tut Ihr Belehren, vor Fahrten und veranstaltungen, 1x im Jahr oder mehr mals?

Grundsatz: So selten wie möglich aber so oft wie nötig.

Wichtige Dinge sollte man immer ansprechen wenn sie zum Greifen kommen könten. (z.B. Sicherheitsbelehrung für die jeweilige, nicht regelmäßige Tätigkeit) Andere Dinge sollte man zumindest bei der Aufnahme sowie in regelmäßigen Abständen ansprechen (Grundlegende Maßnahmen der Unfallverhütung, Verhalten im Alarmfalle, Umgang und Pflege der PSA,...)

Wie Lange sollte die Belehrung max. deuern (15 min.)?

So kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Das kommt schon auf den Umfang der Einzelthemen an aber auch auf das Alter des Publikums.

MkG
Marc



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