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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Abrollbehälter
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorAlex8and8er 8B., Brakel / NRW370630
Datum14.11.2006 10:00      MSG-Nr: [ 370630 ]45200 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Guten Morgen!

    In meinen Augen ist dieses Thema der Aufreger des Monats schlecht hin.

    Ich kann mir schon denken warum der "gewerbeliche" die Kameraden angezeigt hat: Er war sauer darüber das er an dieser "Baustelle" kein Geld verdienen konnte. Von daher hat er aus Trotz, oder auch aus Rache die Kameraden angezeigt.

    Was mich wundert ist das kein Gutachter vorher die Strasse begutachtet hat. Weil sonst kann ja jeder sagen das die Strasse nicht ordentlich gereinigt wurde. Von daher würde ich mal sagen Aussage gegen Aussage, und im Zweifel für den Angeklagten.

    Ich weiss jetzt nicht ob ich das richtig aufgefasst habe: Der Auftraggeber war ja im Grunde genommen die zuständige KPB, also hat der Wehr-, Zugführer im Rahmen einer Amthilfe seitens der POlizei gehandelt, oder vertue ich mich jetzt??? In diesem Falle müsste man sich an die KPB wenden...

    Und nun zum Thema mit dem "unsachgemässen Transport des aufgenommenen Material": Wir von der Feuerwehr fahren immer mehr Einsätze im Rahmen der THL. Wir führen umfassendes Material auf unseren Fahrzeugen mit. Wir sind mittlerweile zu einem Dienstleister in jedem Notfall geworden. Die Fahrzeuge werden immer größer und immer mehr Beladung kommt drauf. Aber mal ganz ehrlich: Einen bestimmten Behälter für kontaminiertes Material haben die wenigsten drauf. Das Material wird einfach in einen Behälter gefüllt (bsp. Auffangwannen) und wird dann Sachgemäß durch Spezialisten beseitigt. Jetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Aber erstmal abwarten ob in diesem Premierefall ein Urteil gesprochen wird. Mich würde es echt interessieren was dabei raus kommt...

    MfG

    AB


    Dies ist allein meine Private Meinung und nicht die eines zweiten.
    Art.5, Absatz 1 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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