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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen370632
Datum14.11.2006 10:10      MSG-Nr: [ 370632 ]45198 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Alexander BalkeIch weiss jetzt nicht ob ich das richtig aufgefasst habe: Der Auftraggeber war ja im Grunde genommen die zuständige KPB, also hat der Wehr-, Zugführer im Rahmen einer Amthilfe seitens der POlizei gehandelt, oder vertue ich mich jetzt??? In diesem Falle müsste man sich an die KPB wenden...

    Nein. Bei der Amtshilfe ist der Durchführende für seine Maßnahmen verantwortlich.

    Geschrieben von Alexander BalkeJetzt müssen wir uns aber allerdings echt Gedanken darüber machen ob man sich nicht Platz auf dem Fahrzeug macht und einen Behälter nach strenger DIN Norm mit UN Zulassung beschaffen. So weit dazu.

    Ich sag ganz ehrlich: Nein. Es ist nicht unsere Aufgabe. Wir können gerne (naja), wir müssen im Rahmen der Amtshilfe Maßnahmen ergreifen. Man kann seitens der Straßenbaulastträger nicht verlangen, dass von der Gemeinde umfassendes Material vorgehalten wird. Wenn dieses Material nicht vorhanden ist, dann gehts eben nicht.

    Das Problem ist ja nunmal das von Sven angesprochene Urteil (Ölspur = Unglücksfall = Aufgabe nach FSHG). Wenn sich diese Ansicht durchsetzen sollte (Gott bewahre!), dann ist die Vorhaltung tatsächlich irgendwann unsere Pflicht... :-( (oder sehe ich das falsch?)

    Geschrieben von Alexander BalkeAber erstmal abwarten ob in diesem Premierefall ein Urteil gesprochen wird. Mich würde es echt interessieren was dabei raus kommt...


    Hier besteht seitens der Politik Handlungsbedarf, wo ganz klar die Zuständigkeiten geregelt sein sollten. Der Mißbrauch der Feuerwehr als Ersatz für Bereitschaftsdienste der Straßenbaulastträger muss beendet werden!



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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